Auf ärztliche Anordnung kann in Sonderfällen auch Personen ohne diesen amtlichen Nachweis eine Kostenübernahme der Krankenkasse zugesichert werden.
Zum Nachweis dieser Vorraussetzungen und zur Abrechnung mit der Krankenkasse benötigt der ASB eine ärztliche Verordnung, auf der vom Arzt als Beförderungsmittel "Taxi / Mietwagen" bzw. zusätzlich die medizinisch-technische Ausstattung wie z.B. "Rollstuhl", "Tragestuhl", oder "liegend" vermerkt werden muss.
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