Es soll Hilfe zur Erziehung geleistet werden, wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist. Diese Hilfen basieren auf den möglichen Angeboten des Sozialgesetzbuches VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz)
- Individuelle Betreuung
- Einzeltraining mit Jugendlichen
- Nachbetreuung aus stat. Einrichtungen
- Elterncoaching "Mütter und Väter als Experten"
Im Landkreis Elbe-Elster stehen Ihnen zwei Erziehungsberatungsstellen durch den Jugendhilfeverbund des ASB Regionalverbands Elbe-Elster zur Verfügung:
Falkenberger Str. 10
04916 Herzberg
Falkenberger Str. 10
04916 Herzberg