soziale Teilhabe
Leistungsangebot in der Lebenswelt (soziale Teilhabe)
Zu den Leistungen des Trägers im Sinne der Unterstützung, Begleitung und Befähigung bei einer selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebensführung des Kindes/Jugendlichen/Junge Volljährige gehören:
- Assistenzleistungen – z.B. Lebensweltführung, die Gestaltung sozialer Beziehungen, die persönliche Lebensplanung, die Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben, die Freizeitgestaltung einschließlich sportlicher Aktivitäten usw.
- Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten – z.B. Vornahme lebenspraktischer Handlungen einschließlich hauswirtschaftlicher Tätigkeiten zu befähigen, sie auf die Teilhabe am Arbeitsleben vorzubereiten, ihre Sprache und Kommunikation zu verbessern und sie zu befähigen, sich ohne fremde Hilfe sicher im Verkehr zu bewegen
Kindertagesstätte
Leistungen des Trägers für die Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII sind:
Pädagogische Leistungen im Sinne der Organisation und Unterstützung bei der Durchführung des Kitaalltages. Dazu können gehören:
- Einstimmung auf den Kitaalltag (Begrüßung, Motivation, Ziele abstecken)
- Kitabeginn (Übernahme von den KE, Orientierung im Gebäude, Begleiten zum Gruppenraum, Ausziehen der Kleidung, Reflexion des Vormittags, Material für die Beschäftigungen bereitlegen)
- Kitaalltag im Rahmen des Erziehungsplans und Sicherung der Nachmittagszeiten (Einhalten der Essenszeiten, Orientierung im Kitagebäude, Begleiten zu Räumen, Sporthalle, Schwimmbad, Medienräumen, Sitzecken, Speiseräumen, Unterstützung von Toilettengänge bei Bedarf ohne pflegerische Aufwendungen, Aus- und Anziehen der Kleidung, Bereitlegen von Materialien zur Beschäftigung)
- Beschäftigung in der Kita (Unterstützung bei der Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend des Störungsbildes)
- Einnahme von Mahlzeiten (Essen und Trinken in der Kitagruppe oder individuell, besondere Ess- und Trinkgewohnheiten beachten, Einhalten der Zeiten)
- Kitaende (Materialien, Spielzeug aufräumen, Anziehen der Kleidung, Orientierung im Kitagebäude, Begleitung zur Wohnung bzw. Übergabe an die KE in der Kita)
Hort
Leistungen des Trägers für die Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII sind:
Pädagogische Leistungen im Sinne der Organisation und Unterstützung bei der Durchführung des Hortalltages. Dazu können gehören:
- Einstimmung auf den Hortalltag (Begrüßung, Motivation, Ziele abstecken)
- Hortbeginn (Abholen vom Bus, Orientierung im Gebäude, Begleiten zum Hortraum, Ausziehen der Kleidung, Reflexion des Vormittags, Material für die Hausaufgaben bereitlegen)
- Hortalltages im Rahmen des Erziehungsplans und Sicherung der Nachmittagszeiten (Einhalten der Essenszeiten, Orientierung im Hortgebäude, Begleiten zu Räumen, Sporthalle, Schwimmbad, Medienräumen, Sitzecken, Speiseräumen, Unterstützung von Toilettengänge bei Bedarf ohne pflegerische Aufwendungen, Aus- und Anziehen der Kleidung, Bereitlegen von Materialien zur Beschäftigung)
- Beschäftigung im Hort (Unterstützung bei der Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten entsprechend des Störungsbildes)
- Einnahme von Mahlzeiten (Essen und Trinken in der Hortgruppe oder individuell, besondere Ess- und Trinkgewohnheiten beachten, Einhalten der Zeiten)
- Hortende (Materialien in den Ranzen packen, Anziehen der Kleidung, Orientierung im Hortgebäude, Begleitung zum Bus oder Hort)
Finanzierung: Fachleistungsstunde