Ab 17.06.2021 finden unter strengsten Hygienevorschriften wieder Erste-Hilfe-Ausbildungen statt.
Es sind besondere Maßgaben bei der Teilnahme der jeweiligen Erste-Hilfe-Ausbildungen
zu beachten:
- Einhaltung der Hygieneregeln inkl. regelmäßiges Hände waschen und desinfizieren
- Mundschutzpflicht der Teilnehmer während des Lehrgangs (FFP-2 Maske oder medizinische Maske)
- allgemeines Abstandsgebot von 1,5 m ist zu beachten
- Personen, bei denen das Gesundheitsamt Heimquarantäne angeordnet hat, sind von einer Erste-Hilfe-Ausbildung ausgeschlossen
- Teilnehmer mit Erkältungsanzeichen oder bei vorliegender akuter Erkrankung dürfen nicht am Lehrgang teilnehmen.